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Darstellung der Augenoptikerinnung

Die Augenoptikerinnung des Landes Brandenburg gründete sich 1993 aus den ehemaligen Berufsgruppen der Handwerkskammern Cottbus, Frankfurt/Oder und Potsdam. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts versteht sie sich als Dienstleister für die Augenoptikerbetriebe des Landes Brandenburg. Den 214 Betriebsstätten steht sie in Fragen

  • der Verbandspolitik
  • der Förderung gewerblicher Interessen ihrer Mitglieder
  • der Tarifpolitik
  • der Verhandlung mit den gesetzlichen Krankenkassen
  • des Arbeits- und Wettbewerbsrechts
  • der Sicherung der Meisterpräsenz
  • der Berufsausbildung und Gesellenprüfung
  • der Meisterausbildung und Meisterprüfung
  • der beruflichen Qualifizierung von Meistern und Gesellen
  • der Schlichtung von Streitigkeiten und Sicherung von Gutachten
  • der Einführung neuer Kommunikationstechnologien im Internet
  • der Erarbeitung von Arbeitsrichtlinien und Prüfungsordnungen
  • der Durchführung von Werbekampagnen u. a.
jeder Zeit zur entsprechenden Auskunft und Beratung zur Verfügung.

Der Organisationsgrad in der Augenoptikerinnung liegt bei 93 % der augenoptischen Betriebe im Land.

Augenoptikerinnung
Die Entwicklungstendenz im Augenoptikerhandwerk des Landes bewegt sich weniger auf Neugründungen, sondern zeigt tendenziell in die Richtung von Eröffnungen neuer Filialbetriebe, um so bereits bestehende Standorte und Wettbewerbsvorteile zu vertei-digen bzw. neu zu vermarkten.

Abgänge durch Insolvenzverfahren sind nach unserer Kenntnis bisher nicht zu verzeichnen. Geschäftsübergaben aus Altersgründen gestalten sich unproblematisch. In der Nachfolgefindung von geeigneten Augenoptikermeister, sodass bereits bestehende Betriebe in Ihrer Substanz weiter erhalten werden.

Man kann einschätzen, dass die Anzahl der Betriebsstätten in den Folgejahren relativ konstant bleiben wird.

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